Beitragsordnung ab 1/2022

Beiträge

Der jährlich zu zahlende Vereinsbeitrag ergibt sich nach den der Beitragsbemessungsgrundlage zugeordneten Jahresbeiträgen. Möchte ein Mitglied seine Steuern für Vorjahre bearbeitet haben, wird eine rückwirkende Mitgliedschaft begründet. Hierfür wird der/die Mitgliedsbeitrag/e des/der entsprechenden Vorjahre/s gesondert fällig.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt einmalig 15,13 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer = 18,- €.

Beratungsstellenleiter / Mitarbeiterbeiträge

Die Beratungsstellenleiter und Mitarbeiter sind beitragspflichtige Vereinsmitglieder mit Beitrag in Höhe von 35,- €/ brutto.

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden die kompletten Einnahmen des zu bearbeitendem Steuerjahres herangezogen und setzen sich wie folgt zusammen:

  • des eingetragenen Brutto-Jahresarbeitsentgelts, Abfindungen, Versorgungsbezüge, Kindergeld, Einnahmen aus geringfügigem Arbeitslohn, durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen sowie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen,
  • dem jährlichen Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften wie z. B. Renten, Unterhaltsleistungen, dauernde Lasten, bei privaten Veräußerungsgeschäften etc.
  • den Einnahmen aus Kapitalvermögen,
  • den Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, den Einkünften aus Vermietung von unbebauten Grundstücken etc. ( siehe § 21 Abs. 1-3 EStG ) sowie positive Beteiligungseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden können und wollen, sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Beide Ehepartner müssen in den Verein als Mitglieder eintreten.

Beitragsstaffel

zur Errechnung des Mitgliedsbeitrages

Beitrags­bemessungs­grundlage bisJahresbeitrag
 netto19% UStbrutto
5.000,00 €29,41 €5,59 €35,00 €
10.000,00 €54,62 €10,38 €65,00 €
20.000,00 €75,63 €14,37 €90,00 €
30.000,00 €96,64 €18,36 €115,00 €
40.000,00 €117,65 €22,35 €140,00 €
50.000,00 €138,66 €26,34 €165,00 €
60.000,00 €159,66 €30,34 €190,00 €
80.000,00 €184,87 €35,13 €220,00 €
100.000,00 €210,08 €39,92 €250,00 €
120.000,00 €235,29 €44,71 €280,00 €
150.000,00 €268,91 €51,09 €320,00 €
über 150.000,00 €302,52 €57,48 €360,00 €

Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge ist bei Neuaufnahme sofort, bei laufender Mitgliedschaft zum 2. Januar eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr.

Die Beiträge sind nur dann satzungsgemäß entrichtet, wenn sie vom Beratungsstellenleiter/in im Mitgliedsausweis quittiert worden sind. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt gezahlten Beitragshöhe. Bei fehlender Bemessungsgrundlage eines zu veranlagenden Zeitraumes wird das am nächsten zurückliegende Einkommensjahr zugrunde gelegt.

Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes (derzeit 19%) ändern sich die Bruttosummen entsprechend, ohne das die Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung neu beschlossen werden muß.