Leistungen

Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein:

Steuerliche Beratung

in den Grenzen des §4 Nr.11, c, Steuerberatungsgesetz

Wir dürfen beraten bei:

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünften aus Unterhaltsleistungen, Renten, Versorgungsbezügen
  • bei selbstgenutztem Wohneigentum

aber auch bei:

  • Einkünften aus Kapitalvermögen,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstigen Einkünften,

wenn diese max. 18.000 € betragen bzw. 36.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten.

Sie werden beraten bei:

  • der richtigen Wahl Ihrer Steuerklassen,
  • Ihrer Einkommensteuererklärung,
  • der Antragstellung zur Lohnsteuerermäßigung,
  • der Erstellung von Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen,
  • in Kindergeldsachen.

Selbstverständlich erstellen wir die hierzu erforderlichen Anträge und reichen diese beim Finanzamt oder der Kindergeldkasse ein.

Die erlassenen Steuerbescheide und Kindergeldbescheide werden durch unsere erfahrenden Mitarbeiter sorgfältig überprüft. Bei fehlerhaften Bescheiden führen wir Einspruchsverfahren bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht.

Alle unsere Leistungen sind abgegolten mit der Zahlung eines sozial gestaffelten Jahresmitgliedsbeitrags.

Wer wenig verdient, zahlt wenig, wer viel verdient, zahlt etwas mehr.

Die Höhe der Jahresbeiträge können Sie der Tabelle in unserer Beitragsordnung entnehmen.